Wie genehmige ich das Protokoll in BRbase?
Zusammenfassung
Du genehmigst das Protokoll direkt in BRbase, sobald du es überprüft hast.
Öffne dazu die Sitzung unter „Meine Sitzungen → Vergangene Sitzungen“, wähle das Menü „…“ und klick auf „Protokoll genehmigen“.
Nach der Bestätigung wird das Protokoll eingefroren, kann nicht mehr geändert werden und bleibt dauerhaft im System archiviert.
Überblick
Nachdem du dein Protokoll im Schritt „Protokoll und Beschlüsse exportieren“ geprüft hast, kannst du es direkt in BRbase genehmigen.
Die Genehmigung erfolgt in der Regel in der folgenden Sitzung durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums.
👉 Hinweis
Nur Personen mit Berechtigung (z. B. Vorsitz, Stellvertretung oder Assistenz) können die Genehmigung in BRbase ausführen. Die inhaltliche Genehmigung erfolgt durch das Gremium, die technische Freigabe über den Button „Protokoll genehmigen“.
So genehmigst du ein Protokoll
- Öffne die Sitzung unter „Meine Sitzungen → Vergangene Sitzungen → Protokoll nicht genehmigt“.
- Klicke im Menü „…“ auf „Protokoll genehmigen“.
- Bestätige die Genehmigung im Dialogfeld.
Nach der Bestätigung wechselt der Status der Sitzung automatisch auf „Protokoll genehmigt“.
Wirkung der Genehmigung
Sobald das Protokoll genehmigt ist, gilt die Sitzung als abgeschlossen.
Das bedeutet:
- Alle Angaben, Beschlüsse und Anhänge werden eingefroren.
- Du kannst keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen.
- Vorhandene Anhänge kannst du noch löschen, aber nicht mehr neue hochladen.
- Das Protokoll bleibt dauerhaft archiviert und ist jederzeit abrufbar.
👉 Rechtlicher Hinweis
Diese Unveränderlichkeit dient der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit nach § 34 BetrVG.
So ist sichergestellt, dass spätere Einsichtnahmen oder Prüfungen ein unverändertes Dokument zeigen.
Zugriff nach der Genehmigung
Nach der Genehmigung findest du die Sitzung unter
„Meine Sitzungen → Vergangene Sitzungen → Protokoll genehmigt“.
Dort kannst du weiterhin:
- das Protokoll-PDF herunterladen,
- die Anwesenheitsliste exportieren,
- und Beschlüsse erneut versenden.

💡Tipp
Wenn du die Sitzung duplizierst, um sie als Vorlage für eine neue Sitzung zu verwenden, wird das genehmigte Protokoll nicht verändert – die neue Sitzung startet mit leeren Inhalten.
Besonderheiten bei Ausschusssitzungen
Auch in Ausschusssitzungen wird das Protokoll in der Regel in der nächsten Sitzung des Ausschusses genehmigt.
Die Genehmigung betrifft nur den jeweiligen Ausschuss und hat keine Auswirkung auf das Protokoll des Betriebsrats.
- Das Protokoll zeigt automatisch den Ausschussnamen im Kopfbereich.
- Die Unterschriftsfelder sind für die Ausschussleitung und ein weiteres Ausschussmitglied vorgesehen.
- Nach der Genehmigung wird auch das Ausschussprotokoll eingefroren und archiviert.
👉 Hinweis
Nur Mitglieder mit einer Ausschuss-Admin-Rolle (Vorsitz, Stellvertretung, Protokollant:in, Assistenz) können die Genehmigung ausführen.
Nach der Genehmigung
Mit der Genehmigung ist der gesamte Sitzungsprozess abgeschlossen:
Von der Vorbereitung über die Einladung bis zum finalen Protokoll ist die Sitzung rechtssicher dokumentiert.
Alle Protokolle und Beschlüsse bleiben in BRbase jederzeit abrufbar und können bei Bedarf exportiert oder erneut versendet werden.
