Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zurverfügungstellung der Software BRbase als Software-as-a-Service

BRbase ist ein Service, den die clarait GmbH (nachfolgend „Clarait“) zur Verfügung stellt und der sich an den „Auftraggeber“ richtet.

Clarait und Auftraggeber werden nachfolgend einzeln auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

clarait GmbH
Peterssteinweg 14 | 04107 Leipzig
Geschäftsführer: Johannes Bellmann, Miriam Amin, Thilo Haase
Sitz der Gesellschaft: Leipzig
Amtsgericht Leipzig, HRB 41564

USt-Id: DE360830939

Kontakt: info@brbase.de

1. Präambel

1.1   Clarait ist ein Softwareentwicklungsunternehmen, das die Software BRbase (nachfolgend auch „BRbase“ oder „Software“) als spezialisiertes Tool zur Unterstützung der Arbeit von Betriebsräten entwickelt hat, betreibt und zur Verfügung stellt. BRbase dient den Betriebsräten dazu, ihre Gremienarbeit zu digitalisieren und den bürokratischen Aufwand hierbei sowie bei der Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Arbeitgeber zu reduzieren.

1.2   Auftraggeber ist das zuständige Unternehmen, in dem der Betriebsrat gebildet ist, dessen (Ersatz-)Mitglieder sowie ggf. Assistenzen und Referenten BRbase nutzen/nutzen werden (nachfolgend einzeln und insgesamt „Nutzer“). Für den Zugang zu und die Nutzung von BRbase gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend insgesamt auch „AGB“ oder „Vertrag“).

2. Geltungsbereich der AGB

2.1   Clarait ermöglicht den entgeltlichen Zugang zu und die entgeltliche Nutzung von BRbase ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Ein Rechtsgeschäft zwischen dem Auftraggeber und Clarait wird ausschließlich zu den nachstehenden AGB abgeschlossen.

2.2   Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Clarait diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Clarait in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2.3   Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB ist maßgeblich.

2.4   Diese AGB gelten auch für Änderungen von BRbase durch Clarait, etwa durch Patches, Updates, Upgrades oder sonstige Änderungen (nachfolgend gemeinsam „Updates“).

2.5   Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gehen Bestimmungen dieser AGB den Anlagen vor. Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Gegenstand des Vertrages.

3. Vertragsschluss

3.1   Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Clarait kommt durch Antrag und Annahme zustande. Indem Clarait dem Auftraggeber im Einzelfall ein Angebotsschreiben betreffend die finanziellen Konditionen (nachfolgend „Angebotsschreiben“) sowie diese AGB zur Verfügung stellt oder nur diese AGB an den Auftraggeber sendet, gibt Clarait ein Angebot ab. Die Annahme durch den Auftraggeber erfolgt in Textform.

3.2   Der Antrag von Clarait auf Abschluss dieses Vertrages kann vom Auftraggeber nur innerhalb der Frist angenommen werden, die in dem Angebotsschreiben genannt ist. Nach Fristablauf erlischt der Antrag. Eine verfristete Annahme durch den Auftraggeber gilt als neuer Antrag. Liegt kein Angebotsschreiben vor oder ist in diesem keine Frist genannt, so gilt § 147 Abs. 2 BGB.

3.3   Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

4. Vertragsgegenstand

4.1   Gegenstand dieses Vertrages ist

a) die entgeltliche Bereitstellung der in der Anlage „Leistungsbeschreibung“ beschriebenen Funktionen von BRbase zur Nutzung durch die Nutzer über das Internet während der Vertragslaufzeit und

b) die Einräumung von Speicherplatz auf einem von Clarait selbst oder durch einen Dienstleister von Clarait betriebenen Server im Rahmen des Vertragszwecks.

4.2   Nicht ausdrücklich genannte Leistungen zählen nicht zum Vertragsgegenstand. Dies gilt insbesondere für über die Nutzung von BRbase hinausgehende Beratungs- und Schulungsleistungen.

5. Beschaffenheit von BRbase

5.1   Während der Vertragslaufzeit wird BRbase auf hierfür eingerichteten Servern betrieben und zum Zugriff und zur Verwendung durch die Nutzer über das Internet zur Verfügung gestellt.

5.2   Dem Auftraggeber ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass

a) die vertragsgemäße Verwendung von BRbase die Einhaltung der technischen Mindestvoraussetzungen und eine hinreichend dimensionierte Internetverbindung voraussetzt;

b) Clarait die von den Nutzern in BRbase eingegebenen Informationen nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit prüft und

c) Clarait keine Beratung oder Garantie zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder sonst inhaltliche Beratungsleistungen erbringt.

5.3   Clarait kann BRbase während der Vertragslaufzeit jederzeit auch ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers, insbesondere zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit, aktualisieren und sonst angemessen verändern. Clarait wird berechtigte Interessen des Auftraggebers und der Nutzer angemessen berücksichtigen.

5.4   Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Weiterentwicklung oder sonstige Änderung von BRbase. Die Pflicht von Clarait, BRbase während der Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt.

6. Bereitstellung von BRbase

6.1   Clarait ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit BRbase auf hierfür eingerichteten Servern zu betreiben und den Nutzern zum Zugriff und zur vertragsgemäßen Verwendung über das Internet zur Verfügung zu stellen. Clarait stellt BRbase in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit BRbase steht, zur Nutzung bereit.

6.2   Clarait stellt den Zugang zu BRbase mittels eines gängigen Browsers und durch Nutzung des „Single Sign-On“-Verfahrens zur Verfügung. „Single Sign-On“ bezeichnet das Verfahren zur Authentifizierung und Anmeldung des Nutzers bei BRbase. Hierbei wird durch den Nutzer eine bei Clarait hinterlegte E-Mail-Adresse zur Einwahl verwendet (nachfolgend „Nutzer-Account“), welche beim Auftraggeber authentifiziert wird. Durch die Authentifizierung beim Auftraggeber wird der Nutzer der E-Mail-Adresse zur Anmeldung bei BRbase berechtigt. Sollte das „Single Sign-On“-Verfahren von Seiten des Nutzers oder des Auftraggebers nicht möglich sein oder von dem Nutzer nicht verwendet werden wollen, so erfolgt der Zugang zu BRbase über das „Magic Link“-Verfahren. Hierbei wird zur Authentifizierung und Anmeldung des Nutzers ein Link generiert, der an die E-Mail-Adresse des Nutzers gesendet wird und zeitlich begrenzt Zugriff auf BRbase ermöglicht. Es wird hierbei kein Passwort vergeben oder gespeichert.

6.3   Der Auftraggeber teilt Clarait zu Beginn der Vertragslaufzeit, spätestens jedoch vor der ersten Verwendung von BRbase, die für die jeweiligen Nutzer zu hinterlegenden E-Mail-Adressen (nachfolgend „Zugangsdaten“) mit.

6.4   Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausschließlich autorisierte Nutzer Zugang zu BRbase erhalten. Der Auftraggeber wird die Zugangsdaten angemessen gegen Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen. Der Auftraggeber wird die Nutzer vorab auf die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten und die Einhaltung der Nutzungsbefugnisse und -beschränkungen verpflichten.

6.5   Jede vertragswidrige und sonstige unberechtigte Verwendung der Zugangsdaten und/oder von BRbase gilt im Verhältnis zu Clarait als Verwendung im Auftrag des Auftraggebers, es sei denn dieser hat die unberechtigte Verwendung nicht zu vertreten.

7. Nutzungsrechte und -beschränkungen an der Software

7.1   Clarait räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, auf die jeweils aktuelle Version von BRbase zur Bereitstellung an die Nutzer, über das Internet zuzugreifen und die Funktionen von BRbase zu nutzen. Eine physische Überlassung von BRbase an den Auftraggeber oder die Nutzer erfolgt nicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen aus diesem Vertrag sowie dazu,

a) die technischen Mindestvoraussetzungen für den Betrieb der Software zu erfüllen, insbesondere eine hinreichend dimensionierte Internetverbindung zu unterhalten, und

b) Zugangsdaten angemessen gegen Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen.

7.2   Eine darüber hinausgehende Nutzung von BRbase ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht befugt,

a) BRbase oder Teile davon kommerziell zu nutzen und zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, außer soweit dies für die vertragsgemäße Verwendung erforderlich ist;

b) Urheberrechtshinweise und vergleichbare Informationen zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern;

c) unbefugten Dritten Zugriff auf BRbase oder deren Funktionen zu gewähren oder einen solchen Zugriff zu dulden;

d) zum Betrieb oder zur Bereitstellung von BRbase verwendete oder ihr zugrunde liegende Software ganz oder teilweise auf eigene Systeme zu kopieren, zu laden oder offenzulegen;

e) auf andere Weise als durch die Verwendung der Zugangsdaten Zugriff auf BRbase zu geben;

f) BRbase oder deren Funktionen ganz oder teilweise für rechtswidrige Handlungen zu verwenden oder solche Handlungen zu fördern oder zu dulden oder

g) Handlungen vorzunehmen, zu fördern oder zu dulden, durch welche BRbase gestört oder beschädigt wird oder durch welche die Verwendung durch andere Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird.

Gesetzlich zwingend zustehende Rechte bleiben davon unberührt.

7.3   Der Auftraggeber wird Clarait unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren, wenn er Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Ziffer erlangt.

7.4   Wenn der Auftraggeber den vereinbarten Umfang der Nutzung der Software überschreitet, ist Clarait berechtigt, dem Auftraggeber die über die vereinbarte Vergütung hinausgehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

7.5   Der Auftraggeber stellt Clarait auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche

a) aus einem Verstoß des Auftraggebers gegen die Vorschriften dieses Vertrages oder

b) aus einer Verletzung von Rechten Dritter oder sonstigen geltenden Rechts durch die Eingabe oder Verarbeitung von Auftraggeberdaten und sonstigen Inhalten resultieren.

8. Pflichten des Auftraggebers

8.1   Der Auftraggeber stellt den Nutzern BRbase gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages zur Verfügung und ermöglicht den Nutzern die Verwendung von BRbase gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

8.2   Der Auftraggeber hat die ihm bzw. den jeweiligen Nutzern von BRbase zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

8.3   Der Auftraggeber ist verpflichtet, Clarait von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen oder unberechtigten Verwendung von BRbase durch ihn und/oder die Nutzer beruhen oder mit durch ihn oder die Nutzer erfolgen. Erkennt der Auftraggeber oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, hat er die Pflicht, Clarait unverzüglich zu unterrichten.

8.4   Der Auftraggeber verpflichtet seine Nutzer und ist selbst verpflichtet, Daten im eigenen originären Verantwortungsbereich zu sichern.

9. Pflichten von Clarait, Verfügbarkeit der Software

9.1 Clarait ist verpflichtet, BRbase gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages dem Auftraggeber und den Nutzern bereitzustellen.

9.2 Clarait ist bekannt, dass der Auftraggeber und die Nutzer auf die verlässliche Erreichbarkeit von BRbase angewiesen sind. Die jederzeitige Verfügbarkeit von BRbase steht deshalb im höchsten Bestreben von Clarait. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann Clarait aufgrund der Natur der Software als eine solche, die über das Internet genutzt wird, jedoch nicht gewährleisten. Clarait weist den Auftraggeber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Clarait liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Clarait handeln, von Clarait nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets, internet- und netzbedingte Ausfallzeiten, die nicht im Einflussbereich von Clarait liegen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Auftraggeber oder den Nutzern genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Erreichbarkeit von BRbase haben.

9.3 Clarait ist berechtigt, den Zugriff auf BRbase zu unterbrechen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität der Server von Clarait bzw. der Server eines von Clarait beauftragten Dienstleisters oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten an BRbase erforderlich ist.

9.4 Clarait gewährleistet eine Verfügbarkeit von BRbase entsprechend einer Quote von 99,7 % im Monat. Die Leistung ist verfügbar, wenn sie im vereinbarten Zeitraum entsprechend der vereinbarten prozentualen Verfügbarkeitsquote erreichbar ist. Die Verfügbarkeitsquote wird wie folgt berechnet:

(vereinbarte Verfügbarkeitszeit – ungeplante Ausfallzeit) : vereinbarte Verfügbarkeitszeit

Der Zeitraum, in dem Clarait BRbase dem Auftraggeber vereinbarungsgemäß anbietet, ist werktags zwischen 06:00 und 23:00 Uhr (MEZ/MESZ) („vereinbarte Verfügbarkeitszeit“).

Der Zeitraum ab dem Eintritt der Nichtverfügbarkeit der Leistung innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeitszeit bis zur Beendigung der Nichtverfügbarkeit wird als ungeplante Ausfallzeit („ungeplante Ausfallzeit“) definiert. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeitsquote bleiben solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die

a) Clarait nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von Clarait beruhen, wie etwa Ausfälle, die durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware seitens des Auftraggebers und/oder der Nutzer entstanden sind, oder

b) auf mit dem Auftraggeber vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche Wartungsarbeiten entfallen.

Vereinbarungsgemäß führt Clarait Wartungsarbeiten oder Updates an BRbase zwischen 18:00 Uhr und 07:00 Uhr (MEZ/MESZ) durch. Clarait wird im Falle unvorhergesehen erforderlicher Wartungsarbeiten den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Erforderlichkeit der Wartungsarbeiten in Textform über die voraussichtliche Ausfallzeit von BRbase informieren.

9.5   Clarait steht dem Auftraggeber zum Zweck des technischen Supports von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Sachsen, via E-Mail unter support@brbase.de zur Verfügung.

10. Rechte Dritter

10.1   Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber eine Rechtsverletzung durch BRbase geltend, wird der Auftraggeber Clarait unverzüglich in Text- oder Schriftform hierüber in Kenntnis setzen und Clarait sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um den Auftraggeber gegen die Ansprüche zu verteidigen. Clarait wird den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen von Clarait zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung von BRbase freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Freistellungsanspruch entfällt, sofern der Auftraggeber Clarait nicht unverzüglich über die Inanspruchnahme des Dritten unterrichtet oder sich ohne schriftliche Zustimmung von Clarait über den Anspruch eines Dritten vergleicht oder hierüber ein Anerkenntnis abgibt.

10.2   Die Pflicht von Clarait, Mängel nach Maßgabe von Ziffer 11 zu beseitigen, bleibt unberührt.

11. Sach- und Rechtsmängel

11.1   Clarait gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung von BRbase ohne Sach- und Rechtsmängel. Clarait wird die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von BRbase während der Dauer des Vertragsverhältnisses in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

11.2   Etwaige Mängel von BRbase wird Clarait binnen angemessener Zeit nach ordnungsgemäßer Mangelanzeige durch den Auftraggeber beseitigen. Die Mangelbeseitigung kann auch durch Updates erfolgen.

11.3   Soweit dem Auftraggeber der vertragsgemäße Gebrauch von BRbase durch einen Rechtsmangel ganz oder teilweise entzogen ist, kann Clarait diesen Mangel nach eigener Wahl auch beseitigen, indem Clarait

a) dem Auftraggeber die erforderlichen Rechte zur vertragsgemäßen Verwendung von BRbase verschafft oder

b) BRbase so ändert, dass das Recht des Dritten dem vertragsgemäßen Gebrauch durch den Auftraggeber nicht mehr entgegensteht.

Clarait wird berechtigte Interessen des Auftraggebers dabei angemessen berücksichtigen.

11.4   Im Übrigen gelten bei Mängeln von BRbase die §§ 535 ff. BGB mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen ist.

11.5   Macht der Auftraggeber einen Mangel geltend, obwohl tatsächlich kein Mangel vorliegt, wird er Clarait dadurch entstandene Aufwände und Kosten erstatten, außer es war für den Auftraggeber mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht erkennbar, dass kein Mangel vorliegt.

12. Vergütung

12.1   Die vom Auftraggeber für die vertraglichen Leistungen geschuldete Vergütung richtet sich nach der für das Vertragsjahr vereinbarten Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer.

12.2   Die Vergütung für die vertraglich vereinbarten Leistungen von Clarait beträgt für die Laufzeit von einem (1) Jahr den in dem Angebotsschreiben aufgeführten Betrag. Liegt kein Angebotsschreiben vor, so gilt der Preis als vereinbarte Vergütung, der in der aktuellen Preisliste auf der Website www.brbase.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgeführt ist. Ein etwaig laut Angebotsschreiben gewährter Rabatt gilt nur für das erste Vertragsjahr, es sei denn, das Angebotsschreiben lautet ausdrücklich anders.

12.3   Die Vergütung wird für das erste Jahr der Vertragslaufzeit vollständig im Voraus mit Abschluss des Vertrages fällig. Für sämtliche darauffolgenden Jahre wird die Zahlung vollständig jeweils zum Beginn der neuen Laufzeit fällig. Fällige Forderungen sind vom Auftraggeber binnen vierzehn (14) Tagen ab Fälligkeit in EUR an die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung von Clarait zu entrichten.

12.4   Clarait ist berechtigt, die Vergütung nach Vertragsbeginn erstmals nach Ablauf von einem Jahr mit einer Ankündigung in Schrift- oder Textform und mit einer Frist von drei (3) Monaten zum darauffolgenden Vertragsjahr um bis zu fünf (5) Prozent zu erhöhen. Der Auftraggeber hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von zwei (2) Monaten nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Clarait den Auftraggeber zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

12.5 Für die erstmalige Zurverfügungstellung von BRbase durch Clarait wird eine einmalige feste Gebühr erhoben. Die Gebühr beläuft sich auf den in dem Angebotsschreiben aufgeführten Betrag. Liegt kein Angebotsschreiben vor, so gilt die Gebühr, die in der aktuellen Preisliste auf der Website www.brbase.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgeführt ist.

12.6 Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und/oder Aufrechnungen mit Ansprüchen, die nicht auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind, nur in Bezug auf rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder von Clarait anerkannte Forderungen berechtigt.

13. Haftung

13.1   Clarait haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.2   Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Clarait darüber hinaus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von Clarait ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, pro Schadensfall jedoch auf die unter diesem Vertrag im betreffenden Kalenderjahr des Schadensereignisses gezahlte Vergütung begrenzt. Die unbeschränkte Haftung nach Ziffer 13.1 bleibt hiervon unberührt.

13.3   Über die Ziffer 13.1 und 13.2 hinaus haftet Clarait nicht für leichte Fahrlässigkeit.

13.4   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.

13.5   Von Clarait sowie durch bzw. in BRbase wird keine Rechtsberatung erbracht, weder durch die zur Nutzung bereitgestellte Software noch durch die zur Verfügung gestellten Informationen. Es handelt sich um allgemein gehaltene Informationen zu Rechtsthemen, die nicht auf den jeweiligen Sachverhalt der Nutzer sowie den konkreten Einzelfall angepasst sind. Im Zweifelsfall wird empfohlen, eine auf die Umstände der Nutzer zugeschnittene Beratung eines Rechtsberaters einzuholen, bevor Entscheidungen bzw. Beschlüsse über Themen getroffen werden, die sich in Zusammenhang mit BRbase ergeben. Die maßgebliche Beurteilung, ob Beschlussfassungen und Geschäftsführungstätigkeiten, die die Nutzer unterstützt durch BRbase vornehmen, alle rechtlichen Voraussetzungen für deren Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit erfüllen, obliegt im Streitfall dem erkennenden Gericht. Jegliche Haftungsübernahme ist ausgeschlossen. Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in BRbase bereitgestellten Informationen wird abgelehnt; eine Haftung für Fehler oder Auslassungen besteht nicht. Die bereitgestellten Informationen entsprechen dem geltenden Recht, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. Gleiches gilt in Bezug auf die Richtigkeit der Ergebnisse von mit BRbase angestellten Berechnungen.

13.6   Für den Verlust von Daten haftet Clarait insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber oder die Nutzer unterlassen haben, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13.7   Diese Ziffer gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Clarait.

14. Höhere Gewalt

14.1   Soweit die Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gehindert sind, gilt dies nicht als Vertragsverstoß und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Als höhere Gewalt gelten alle von dem Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände, insbesondere, aber nicht abschließend, Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen (auch bei Zulieferern), Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. In einem Fall höherer Gewalt werden die Parteien alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.

14.2   Die von höherer Gewalt betroffene Partei wird der jeweils anderen Partei Beginn und Ende des Leistungshindernisses jeweils unverzüglich anzeigen. Sollten die Umstände höherer Gewalt länger als zwei (2) Monate andauern, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu beenden.

15. Vertragslaufzeit und Kündigung

15.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr (nachfolgend „Mindestlaufzeit“). Die Mindestlaufzeit beginnt, sobald Clarait den ersten Nutzer-Account freigeschaltet hat, spätestens jedoch 14 Tage nach Abschluss dieses Vertrages. Während der Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

15.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate.

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch eine Partei bleibt unberührt.

15.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15.5 Der Auftraggeber wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern. Auf Wunsch des Auftraggebers wird Clarait den Auftraggeber hierbei inangemessenem Umfang unterstützen. Entsteht Clarait hierdurch Aufwand, der einen angemessenen Umfang überschreitet, ist dies durch den Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. Eine Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf die Datenbestände nach Vertragsbeendigung wird regelmäßig nicht mehr gegeben sein.

16. Vertraulichkeit

16.1   „Vertrauliche Informationen“ einer Partei sind Informationen zu wettbewerbsrelevantem Know-how, als vertraulich gekennzeichnete oder sonst auf Grundlage eines objektiven Empfängerhorizonts als vertraulich erkennbare Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse.

16.2   Die Parteien werden ihnen im Zuge der Vertragsanbahnung und -durchführung bekanntwerdende Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei

a) vertraulich behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwenden;

b) Arbeitnehmern und Dritten nicht offenlegen oder zugänglich machen, es sei denn dies ist für die Vertragsdurchführung zwingend erforderlich (need to know) und diese Arbeitnehmer oder Dritte unterliegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung, welche die zugänglich gemachten Vertraulichen Informationen mindestens entsprechend dem in dieser Ziffer festgelegten Umfang schützt und

c) durch angemessene und geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff durch unberechtigte Personen schützen.

16.3   Ziffer 16.2 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die

a) eine Partei von Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung hat oder erhält,

b) bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltene Verpflichtungen allgemein bekannt werden,

c) bei einer Partei bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vorhanden waren oder keiner Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen oder

d) durch eine Partei unabhängig entwickelt wurden.

16.4   Ferner sind die Parteien zur Verwendung und Offenlegung Vertraulicher Informationen berechtigt, soweit sie hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet sind. In einem solchen Fall wird die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich vorab schriftlich über Umfang und Grundlage der Verwendung oder Offenlegung informieren.

16.5   Nach Vertragsbeendigung sind die Parteien verpflichtet, alle Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Verlangen zurückzugeben oder, soweit sie in digitaler Form gespeichert sind, zu löschen. Hiervon ausgenommen sind Kopien der vertraulichen Informationen, welche routinemäßig zur Sicherung für den Fall eines Datenverlustes angefertigt werden (Back-Up, Sicherungen), sowie solche Vertraulichen Informationen und Kopien, die zur Wahrung gesetzlicher oder behördlicher Aufbewahrungspflichten oder interner Compliance Regelungen erforderlich sind. Solche Vertraulichen Informationen werden nach Wegfall des Grundes zur Aufbewahrung vernichtet und bleiben bis dahin Gegenstand dieser Geheimhaltungsvereinbarung.

16.6   Diese Ziffer gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

17. Datenschutz

17.1   Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen in Text- oder Schriftform zur Beachtung des Datenschutzes und weist dies der anderen Partei auf Anforderung nach.

17.2   Soweit Clarait im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages, dem Vertrag als Anlage beigefügt („Auftragsverarbeitungsvertrag“). Mit der Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Auftraggeber, den Auftragsverarbeitungsvertrag zur Kenntnis genommen zu haben, und stimmt ihm zu. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt in seinem Anwendungsbereich stets als vorrangig.

17.3   Im Verhältnis zu Clarait bleibt der Auftraggeber allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag personenbezogene Daten, einschließlich Erhebung und Nutzung, so steht er dafür ein, dass er nach den jeweils anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen hierzu berechtigt ist.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1   Der Vertrag sowie alle sich daraus ergebenden oder damit sonst in Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) und internationales Vertragsrecht finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.

18.2   Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig.

19. Änderungen der AGB

19.1   Clarait behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Über Änderungen und Ergänzungen wird der Auftraggeber in Textform informiert. Änderungen und Ergänzungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen im Voraus mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen widerspricht, gelten diese als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs durch den Auftraggeber hat Clarait das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu beenden. Das Recht der Parteien, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

19.2   Soweit nicht abweichend vereinbart, bedürfen jegliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Textformerfordernis.

20. Schlussbestimmungen

20.1   Forderungen aus diesem Vertrag werden nicht an Dritte abgetreten.

20.2   Erfüllungsort für alle Leistungen dieses Vertrages ist der Hauptgeschäftssitz von Clarait.

20.3   Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

Vertragsanlagen

Anlage – Leistungsbeschreibung

Anlage – Auftragsverarbeitungsvertrag

Anlage – Leistungsbeschreibung

BRbase bietet den Nutzern die folgenden Funktionen; Funktionen, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind Funktionen der Variante „Business“ der Software BRbase:

  • Erstellen von Nutzer-Accounts
  • Einloggen in die Nutzer-Accounts per Single Sign-On*
  • Einloggen in die Nutzer-Accounts per Magic Link
  • Navigationsleiste mit Schnellzugriff auf folgende Funktionsseiten: Startseite, Gremienverwaltung, Sitzungsmanagement und Kalender
  • Startseite mit Schnellzugriff auf zeitlich naheliegende Sitzungen
  • Anlegen eines Betriebsratsgremiums
  • Anlegen und Bearbeiten der ordentlichen Mitglieder des Betriebsrats, der Ersatzmitglieder, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Assistenz(en) des Betriebsrats, jeweils mit Namen, E-Mail-Adresse, Rolle und sonstigen Informationen
  • Automatisches Freischalten von abgestuften Lese- und Bearbeitungsrechten je nach Rolle, die den Personen zugewiesen wird
  • Übersicht über Lese- und Bearbeitungsrechte, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Rollen
  • Automatisches Versenden von E-Mails an ordentliche Mitglieder des Betriebsrats mit Informationen über die Möglichkeit, sich bei BRbase einzuloggen
  • Anlegen und Bearbeiten von Ausschüssen des Betriebsrats*
  • Zuordnen von Personen, die Mitglieder oder Ersatzmitglieder in Ausschüssen sind, zu Ausschüssen, mit verschiedenen Rollen innerhalb des Ausschusses*
  • Hinterlegen der Wahlergebnisse der letzten Betriebsratswahl mit Unterscheidung nach Personen- oder Listenwahl*
  • Auswählen des Minderheitengeschlechts im Betrieb und der Mindestanzahl der Sitze für das Geschlecht in der Minderheit*
  • Ausklappbare Texte mit allgemeinen rechtlichen Hinweisen zu relevanten Themen der Geschäftsführung des Betriebsrats an verschiedenen Stellen in der Software
  • Hinterlegen der Anschrift des Betriebsrats
  • Verfügbarkeit eines Abwesenheitskalenders zum Eintragen und Bearbeiten von Abwesenheiten von Personen
  • Monatsansicht über eingetragene Abwesenheiten
  • Sitzungsmanagement für Betriebsratssitzungen:
    • Übersicht über zukünftige und vergangene Sitzungen, die mit der Software erstellt wurden
    • Unterscheidung zwischen verschiedenen Status innerhalb der zukünftigen und vergangenen Sitzungen
    • Anlegen einer Sitzung mit einem Multi Step-Formular
    • Formular zum Eintragen der allgemeinen Angaben zur Sitzung (ordentliche Sitzung/außerordentliche Sitzung, Präsenz-/virtuelle/hybride Sitzung, Zeit und Ort der Sitzung, ggf. Tool für die virtuelle Teilnahme, ggf. Angaben zur Widerspruchsfrist bei hybriden oder virtuellen Sitzungen)
    • Formular zum Eintragen und Beschreiben von Tagesordnungspunkten der Sitzung mit unterschiedlichen Textfeldern je nach Art des Tagesordnungspunktes
    • Hochladen von Dateien üblicher Formate zu Tagesordnungspunkten*
    • Neuanordnen der Tagesordnungspunkte per Drag & Drop
    • Formular zum Auswählen derjenigen Personen, die zu der Sitzung eine Einladung erhalten sollen
    • Hinweis über etwaige für den Zeitpunkt der geplanten Sitzung im Abwesenheitskalender eingetragene Abwesenheiten
    • Dialog-Formular zum Eintragen von Verhinderungen von Personen
    • Automatisches Vorschlagen des korrekten Ersatzmitglieds für ein verhindertes ordentliches Mitglied*
    • Anzeigen der ausgewählten Ersatzmitglieder
    • Zusammenfassende Übersicht über den Teilnehmerstatus zur Sitzung
    • Übersichtsansicht mit den wichtigsten der zur Sitzung eingegeben Informationen
    • Download der zu den Tagesordnungspunkten eingegebenen Informationen als PDF-Datei
    • Download einer Anwesenheitsliste als PDF-Datei
    • Versenden einer Einladung zur Sitzung per E-Mail an die ausgewählten Personen, mindestens von einer durch Clarait bereitgestellten zentralen Absende-E-Mail-Adresse einladung@brbase.de
    • Warnhinweis, falls wichtige Informationen fehlen, vor Versenden der Einladung
    • Nachträgliches Versenden einzelner E-Mails mit denselben Informationen an nachträglich ausgewählte Personen
    • Protokollieren einer Sitzung mit einem Multi Step-Formular, das an jenes zur Sitzungsvorbereitung angelehnt ist und die relevanten Angaben aus der Sitzungsvorbereitung bereits enthält
    • Ändern bzw. Ergänzen von An-/Abwesenheiten und Verhinderungen
    • Formular zum Protokollieren von Tagesordnungspunkten der Sitzung mit unterschiedlichen Textfeldern je nach Art des Tagesordnungspunktes, inkl. der Möglichkeit, Abstimmungsergebnisse zu protokollieren
    • Übersichtsansicht mit den wichtigsten der während des Protokollierens eingegeben Informationen
    • Download einer Sitzungsniederschrift mit den zu der Sitzung eingegebenen Informationen als PDF-Datei
    • Download von Informationen über in der Software protokollierte Beschlüsse in Form eines Schreibens an den Arbeitgeber als PDF-Datei*
    • Sicherung der Protokolleingaben zu einer Sitzung als in der Software unveränderlich durch Kennzeichnen dieser Sitzung über die Genehmigen-Funktion
    • Duplizieren angelegter Sitzungen
  • Sitzungsmanagement für Ausschusssitzungen parallel zu den Punkten, die vorstehend für die Betriebsratssitzungen genannt sind, jedoch ohne automatisches Vorschlagen des korrekten Ersatzmitglieds für ein verhindertes ordentliches Mitglied des Ausschusses*
  • Feedback-Formular zur Software

Betriebsratswissen, das dich wirklich weiterbringt

Erhalte regelmäßig verständliche Praxistipps, aktuelle Informationen und hilfreiche Vorlagen für eine rechtssichere und effiziente Betriebsratsarbeit – direkt in dein Postfach:

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors