FAQ
Wie kann ich als Vorsitzende:r meine E-Mail-Adresse selbst ändern?
Du kannst deine E-Mail-Adresse selbst ändern, indem du wie folgt vorgehst:
- Ändere zunächst deine Rolle auf Stellvertreter und speichere die neue Rolle.
- Ändere anschließend deine E-Mail-Adresse.⚠️ Achtung: Dabei wirst du mit einer Fehlermeldung aus der laufenden Sitzung abgemeldet, da deine Account-Daten nicht mehr übereinstimmen. Lösche am besten deinen Browser-Cache, damit die alten Login-Daten entfernt werden.
- Melde dich mit der neuen E-Mail-Adresse wieder an.
- Vergib dir selbst erneut die Rolle Betriebsratsvorsitzender.
Alternativ:
Du kannst dich auch ausloggen und deinen Stellvertreter bitten, die Änderung vorzunehmen:
- Der Stellvertreter ändert zunächst deine Rolle.
- Dann trägt er deine neue E-Mail-Adresse ein.
- Zum Schluss ändert er deine Rolle wieder auf Vorsitzender.
Kann ich digitale Unterschriften (z. B. DocuSign) für Protokolle oder Anwesenheitslisten nutzen?
Nein, das geht leider nicht. Das BetrVG schreibt ausdrücklich vor, dass sich alle Teilnehmenden eigenhändig, also mit Stift auf Papier, in die Anwesenheitsliste eintragen müssen (§ 34 Abs. 1 S. 3 BetrVG ). Auch das Protokoll muss gedruckt und von zwei Personen handschriftlich unterschrieben werden (§ 34 Abs. 1 S. 2 BetrVG ). Digitale Signaturen sind hier nicht zulässig.
Sind Beschlüsse, die ich direkt über BRbase per E-Mail versende, trotzdem rechtssicher?
Ja, absolut. Beschlüsse dürfen in Textform übermittelt werden, das heißt z. B. per E-Mail aus BRbase. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht nötig. Das gilt insbesondere für Zustimmungsverweigerungen (§ 99 BetrVG ) und Widersprüche gegen Kündigungen (§ 102 BetrVG ). Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Textform (E-Mail, Fax, MS Teams-Nachricht …) völlig ausreicht.
Ich sehe eine Sitzung, aber kann sie nicht bearbeiten. Woran liegt das?
Nur bestimmte Rollen dürfen Sitzungen bearbeiten: Vorsitzende:r, Stellvertretung, Protokollant:in und Assistenz.
Normale Mitglieder und Ersatzmitglieder haben nur Leserechte. Wenn du bearbeiten musst, bitte eine dieser Rollen, dich kurz als Admin einzutragen.Wenn ich schon eingeladen habe, kann ich dann noch Anhänge zur Tagesordnung hinzufügen?
Nein, nach dem Versand der Einladung sind die Angaben und TOPs gesperrt. Anhänge gehören zu den TOPs, deshalb kannst du sie danach nicht mehr ergänzen. Wenn du doch noch was beilegen willst, kannst du die Sitzung duplizieren und neu einladen oder alternativ das Dokument manuell per E-Mail an die
Teilnehmenden schicken.Wie kann ich Muster-Sitzungen und Muster-Tagesordnungen in BRbase anlegen?
Am besten legst du dir eine Standard-Sitzung mit wiederkehrender Tagesordnung an (z. B. mit den üblichen TOPs). Diese Sitzung lässt du im Status „Einladung nicht versendet“ und nutzt dann immer die Funktion „Duplizieren“. Datum, Uhrzeit und Teilnehmende setzt du neu – alles andere bleibt als Vorlage
erhalten.Warum kann ich nach dem Versand der Einladung keine Tagesordnungspunkte mehr ändern?
Nach dem Versand wird die Sitzung gesperrt, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Änderungen sind dann nur noch über den Protokollmodus oder durch Duplizieren der Sitzung möglich. Wenn du dich nur vertippt hast, kannst du die Sitzung duplizieren, korrigieren und neu versenden.
Ich habe eine Sitzung angelegt, aber einige Mitglieder fehlen in der Teilnehmerliste. Warum?
BRbase zeigt in Schritt 3 nur Personen, die aktuell im Gremium eingetragen sind. Wenn Mitglieder nach der Sitzungserstellung hinzugefügt oder gelöscht wurden, musst du die Sitzung einmal neu öffnen, damit die aktuelle Mitgliederliste geladen wird.
Warum bekomme ich keine Outlook-Einladung zur Sitzung?
Der Outlook-Termin wird nur erstellt, wenn beim Versenden der Einladung die Option „Ja, mit Outlook-Termin“ ausgewählt wurde und dein Microsoft-Konto verbunden ist. Wenn du nur per E-Mail eingeladen wurdest, erscheint der Termin nicht automatisch im Kalender.
Ich habe eine Abwesenheit eingetragen, aber keine Benachrichtigung bekommen.
Nur Vorsitzende erhalten automatisch eine Benachrichtigung, wenn jemand eine Abwesenheit einträgt. Du selbst bekommst keine Bestätigungsmail. Du kannst aber im Abwesenheitskalender prüfen, ob der Eintrag gespeichert ist (erscheint farblich im Kalender).
Kann ich nach Versand noch neue Teilnehmende einladen?
Ja, das geht über „Nachladen“. Du öffnest die Sitzungsübersicht -> Einladung versendet und klickst im Optionsmenü „Nachladen“. In der Teilnehmerübersicht änderst du die Anwesenheit der Mitglieder, die du nachladen willst. In Schritt 4 die Sitzung und klickst auf „Personen einladen“. BRbase zeigt dir, wer bisher eingeladen war,und wer als Teilnehmer zum Nachladen ausgewählt ist. Je nachdem, ob beim ersten Versand ein Outlook-Termin erstellt wurde, werden sie automatisch mit in den Termin aufgenommen oder bekommen nur eine E-Mail. Siehe auch: Mitglieder nachladen .
Was mache ich, wenn ein Mitglied kurzfristig verhindert ist?
In der Sitzungsvorbereitung, Schritt 3 („Teilnehmer auswählen“), klickst du bei der Person auf „verhindert“ und gibst Grund, Zeitpunkt und Mitteilungsform an.
BRbase schlägt dir automatisch das korrekte Ersatzmitglied vor. Das Ersatzmitglied erhält dann automatisch eine Nachrück-Mail und Einladung.Wie melde ich eine Abwesenheit richtig?
Über den Menüpunkt „Abwesenheitskalender“ → Klicke auf den Tag → „Abwesenheit erstellen “. Dort gibst du Zeitraum und Grund an.
Wichtig: Eine Abwesenheit ist keine automatische Verhinderung – du musst in der jeweiligen Sitzung trotzdem „verhindert“ setzen, wenn das Mitglied nicht teilnehmen kann. Siehe auch: Verhinderung
Warum erscheint meine Abwesenheit nicht in der Sitzungsvorbereitung?
Abwesenheiten aus dem Abwesenheitskalender werden zwar im Kalender gespeichert, aber sie gelten nicht automatisch als Verhinderung.
In der Sitzungsvorbereitung (Schritt 3 „Teilnehmer auswählen“) musst du zusätzlich auf „verhindert“ klicken und den Grund auswählen. Nur so wird ein Ersatzmitglied automatisch nachgeladen. Wenn gar keine Notiz zur Abwesenheit sichtbar ist, prüfe das Datum oder ob du die Abwesenheit im richtigen Gremium (BR vs. Ausschuss) eingetragen hast.Wer darf in BRbase im Bereich „Mein Gremium“ und „Meine Sitzungen“ lesen oder Änderungen machen?
In „Mein Gremium“ haben nur Admin-Rollen Bearbeitungsrechte – also Vorsitzende:r, stellvertretende:r Vorsitzende:r, Assistenz und Protokollant:in. Sie dürfen Personen, Ausschüsse, Wahldaten und Anschriften anlegen, bearbeiten oder löschen.
Normale Mitglieder haben dort nur Leserechte, Ersatzmitglieder gar keinen Zugriff. In „Meine Sitzungen“ dürfen ebenfalls nur die Admin-Rollen (Vorsitz, tellvertretung, Assistenz, Protokollant:in) Sitzungen anlegen, bearbeiten, Einladungen versenden oder Protokolle führen. Normale Mitglieder können dort die Sitzungen sehen und PDFs herunterladen, aber nichts verändern.
Ersatzmitglieder sehen nur die Sitzungen, zu denen sie nachgerückt sind, und das auch nur für die begrenzte Zugriffszeit.
Wie lange haben Ersatzmitglieder Zugriff auf die Sitzungsmaterialien?
Ersatzmitglieder bekommen Zugriff, sobald sie offiziell nachrücken, und dieser Zugriff läuft 4 Werktage nach Sitzungsende automatisch aus. Danach sehen sie die Sitzung nicht mehr in ihrer Übersicht.
Wie sind die Zugriffsrechte bei Ausschüssen geregelt?
In den Ausschüssen sehen alle Mitglieder die jeweiligen Ausschusssitzungen, aber bearbeiten dürfen nur die Ausschuss-Administratoren (Vorsitz, Stellvertretung, Protokollant:in, Assistenz). Wer also nur einfaches Mitglied im Ausschuss ist, kann die Daten einsehen, aber keine Änderungen vornehmen.
Ich sehe im Protokollmodus nicht alle Beschlüsse. Wo sind sie?
Wahrscheinlich hast du im Protokollmodus noch nicht alle TOPs geöffnet. Nur TOPs mit Art „Beschluss“ oder „Wahl“ erscheinen in der Beschlussübersicht. Setze ggf. den TOP-Typ richtig oder prüfe, ob du im richtigen Gremium arbeitest.
Warum kann ich keine Dokumente mehr hochladen?
Wenn das Protokoll genehmigt wurde, ist die Sitzung eingefroren. Dann können keine neuen Dateien mehr hochgeladen oder Änderungen vorgenommen werden – nur das Löschen bereits hochgeladener Anhänge ist erlaubt. Das ist Absicht, damit das genehmigte Protokoll rechtssicher bleibt.