Artikel 6 DSGVO: für Betriebsräte einfach erklärt

Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Kurz gesagt: Er bestimmt, wann und unter welchen Bedingungen Arbeitgeber (und auch Betriebsräte) Daten ihrer Beschäftigten verarbeiten dürfen. Das klingt kompliziert? Keine Sorge – in diesem Text erkläre ich dir ganz einfach, was Artikel 6 DSGVO für dich als Betriebsrat bedeutet, welche Regeln du beachten musst und wie du deine Kolleginnen und Kollegen schützen kannst.

Inhalt

Was regelt Artikel 6 DSGVO?

Artikel 6 DSGVO ist quasi das Herzstück der Datenschutz-Grundverordnung. Hier werden die Rechtsgrundlagen definiert, die festlegen, wann die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt ist. Daten dürfen nämlich nur verarbeitet werden, wenn mindestens eine dieser Grundlagen erfüllt ist. Die wichtigsten für dich als Betriebsrat sind:

1. Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a)

Die betroffene Person hat ausdrücklich zugestimmt, dass ihre Daten verarbeitet werden dürfen.

2. Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b)

Die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, beispielsweise den Arbeitsvertrag.

3. Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c)

Wenn der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, bestimmte Daten zu verarbeiten, wie z. B. Lohnabrechnungen.

4. Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f)

Die Verarbeitung ist nötig, um berechtigte Interessen des Verantwortlichen zu schützen – aber nur, wenn die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen.

Diese Punkte sind die Basis dafür, wie Arbeitgeber mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Du als Betriebsrat solltest wissen, wann welche Rechtsgrundlage gilt, damit du im Zweifel eingreifen kannst.

Warum ist Artikel 6 DSGVO für Betriebsräte wichtig?

Als Betriebsrat bist du nicht nur der Ansprechpartner für Datenschutzfragen deiner Kolleginnen und Kollegen, sondern du verarbeitest oft auch selbst Daten, z. B. in einer Excel-Liste mit Informationen über Betriebsversammlungen oder Krankheitsfälle. Dabei gilt: Auch der Betriebsrat muss sich an die DSGVO halten, besonders an Artikel 6.

Das bedeutet konkret:

  • Du brauchst immer eine Rechtsgrundlage, wenn du personenbezogene Daten verarbeitest. Einfach mal eben Daten sammeln, weil es praktisch ist, geht nicht.
  • Du bist dafür verantwortlich, dass die Daten deiner Kolleginnen und Kollegen geschützt werden. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Detail

1. Einwilligung: Freiwillig und widerruflich

Die Einwilligung ist eine der häufigsten Grundlagen für die Datenverarbeitung. Doch Achtung: Eine Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Das bedeutet, dass die betroffene Person nicht unter Druck gesetzt werden darf, zuzustimmen. Außerdem muss die Einwilligung jederzeit widerrufbar sein.

Beispiel für Betriebsräte:

Wenn du eine Umfrage unter den Mitarbeitenden durchführen möchtest, brauchst du ihre Einwilligung, um die Ergebnisse auszuwerten. Die Teilnahme an der Umfrage muss freiwillig sein, und die Kolleginnen und Kollegen müssen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zurückzuziehen.

2. Vertragserfüllung: Arbeitsvertrag als Grundlage

Wenn die Verarbeitung von Daten notwendig ist, um den Arbeitsvertrag zu erfüllen, greift diese Rechtsgrundlage. Typische Beispiele sind die Verwaltung von Arbeitszeiten, Gehaltsabrechnungen oder die Organisation von Urlaub.

Beispiel:

Der Arbeitgeber speichert die Bankverbindung der Beschäftigten, um das Gehalt zu überweisen. Diese Datenverarbeitung ist durch die Vertragserfüllung gedeckt.

3. Rechtliche Verpflichtung: Gesetze sind entscheidend

Manche Datenverarbeitungen sind gesetzlich vorgeschrieben, z. B. die Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen oder die Speicherung von Lohnsteuerdaten. Hier handelt der Arbeitgeber auf Grundlage von rechtlichen Vorgaben.

Beispiel:

Ein Unternehmen muss die Krankheitszeiten seiner Beschäftigten dokumentieren, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu prüfen.

4. Berechtigte Interessen: Ein Balanceakt

Hier wird es knifflig. Der Arbeitgeber kann Daten verarbeiten, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat – solange dieses Interesse nicht die Rechte der betroffenen Person verletzt. Das ist oft eine Abwägungsfrage und sorgt in der Praxis häufig für Konflikte.

Beispiel:

Der Arbeitgeber möchte eine Videoüberwachung einführen, um Diebstahl zu verhindern. Dabei muss er aber sicherstellen, dass die Überwachung nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Beschäftigten eingreift.

Mitbestimmungs­rechte des Betriebsrats bei Datenverarbeitung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn technische Systeme eingeführt werden, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Das bedeutet, du kannst (und solltest!) eingreifen, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel ein neues Zeiterfassungssystem oder Überwachungssoftware einführen möchte.

Deine Aufgaben dabei:

• Prüfen:

Welche Daten werden erhoben, und wofür werden sie genutzt?

• Mitverhandeln:

Fordere Vereinbarungen, die den Datenschutz deiner Kolleginnen und Kollegen sichern.

• Kontrollieren:

Achte darauf, dass der Arbeitgeber die Vorgaben einhält.

Datenschutz im Betriebsrat: Deine Verantwortung

Als Betriebsrat bist du ein eigenes Organ und verarbeitest Daten unabhängig vom Arbeitgeber. Trotzdem gilt die DSGVO auch für dich. Hier sind ein paar wichtige Punkte, die du beachten solltest:

1. Rechtsgrundlage prüfen

Auch du brauchst eine Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung, z. B. die Einwilligung der Beschäftigten.

2. Daten sparsam erheben

Sammle nur die Daten, die du wirklich benötigst.

3. Sicher speichern

Daten dürfen nicht einfach in der Cloud oder auf einem privaten USB-Stick landen. Nutze sichere Systeme, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

4. Vertraulichkeit wahren:

Teile keine sensiblen Informationen ohne Zustimmung der betroffenen Person.

Praktische Tipps für Betriebsräte

1. Sensibilisiere die Belegschaft

Viele Beschäftigte wissen nicht, welche Rechte sie laut DSGVO haben. Informiere deine Kolleginnen und Kollegen regelmäßig über ihre Datenschutzrechte, z. B. in Betriebsversammlungen oder mit Infomaterial.

2. Prüfe Betriebsvereinbarungen

Wenn der Arbeitgeber neue Systeme einführen will, prüfe die Betriebsvereinbarungen genau. Sind die Regelungen DSGVO-konform? Werden die Daten deiner Kolleginnen und Kollegen ausreichend geschützt?

3. Hole den Datenschutzbeauftragten ins Boot

Arbeitet eng mit dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens zusammen. Er oder sie kann euch bei Fragen zur Datenverarbeitung und bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen unterstützen.

4. Weiterbildung nicht vergessen

Die DSGVO ist ein komplexes Thema, das sich ständig weiterentwickelt. Nimm an Schulungen teil, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Häufige Fehler bei der Anwendung von Artikel 6 DSGVO

1. Fehlende Einwilligung

Daten werden verarbeitet, ohne dass die betroffenen Personen zugestimmt haben.

2. Zu viele Daten

Der Arbeitgeber sammelt mehr Daten, als er tatsächlich benötigt.

3. Unzureichende Dokumentation

Es wird nicht nachvollziehbar dokumentiert, auf welcher Grundlage Daten verarbeitet werden.

4. Unklare Zuständigkeiten

Niemand weiß genau, wer für den Datenschutz verantwortlich ist.

Fazit: Artikel 6 DSGVO einfach erklärt

Artikel 6 DSGVO ist die Basis für jede Datenverarbeitung im Unternehmen. Für dich als Betriebsrat bedeutet das, dass du die Rechte deiner Kolleginnen und Kollegen schützt und dafür sorgst, dass Daten nur rechtmäßig verarbeitet werden. Ob Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigte Interessen – jede Datenverarbeitung braucht eine klare Grundlage.

Nimm deine Rolle als Datenschutzwächter ernst, sensibilisiere deine Kolleginnen und arbeite mit dem Arbeitgeber zusammen, um den Datenschutz im Unternehmen auf ein solides Fundament zu stellen. So schützt du nicht nur die Daten deiner Kolleginnen, sondern auch das Vertrauen in eure Betriebsratsarbeit!

Autor

Bild von Maxi Marschalt

Maxi Marschalt

Maxi ist verantwortlich für alle Marketing-Aktivitäten bei BRbase. Außerdem kümmert sie sich um PR-Angelegenheiten und ist Ansprechpartnerin für Presse und Medien.

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