Betriebsratsmitglied kündigen: Was du als Betriebsrat wissen musst

Du bist hier, weil du mehr darüber erfahren möchtest, ob und wie man ein Betriebsratsmitglied kündigen kann? Das Thema ist wichtig und auch ein bisschen heikel, denn Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. In diesem Artikel werden wir dir genau erklären, wie dieser Schutz aussieht, welche Ausnahmen es gibt und was du als Betriebsrat tun kannst, wenn es um die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds geht. Am Ende wirst du alles nötige wissen, um in einem solchen Fall gut informiert zu sein und die richtigen Schritte einzuleiten. Lass uns loslegen!

Inhalt

Was bedeutet der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmit­glieder?

Als Betriebsratsmitglied genießt du und deine Kolleg*innen im Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz. Das ist wichtig, denn Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, und ohne diesen Schutz könnten Arbeitgeber auf die Idee kommen, missliebige Betriebsräte einfach zu kündigen, wenn sie unangenehme Entscheidungen treffen.

Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder ist im § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und § 103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Aber was heißt das konkret?

  • Unkündbarkeit während der Amtszeit: Ein Betriebsratsmitglied kann grundsätzlich während seiner Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann.
  • Sonderkündigungsschutz nach der Amtszeit: Auch nach der Amtszeit ist ein Betriebsratsmitglied noch für ein Jahr vor ordentlichen Kündigungen geschützt.

Dieser Schutz soll verhindern, dass Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit im Betriebsrat benachteiligt oder unter Druck gesetzt werden.

Wann kann ein Betriebsratsmit­glied dennoch gekündigt werden?

Jetzt fragst du dich sicher: „Kann man ein Betriebsratsmitglied gar nicht kündigen?“ Doch, es gibt Ausnahmen, aber die Hürden sind hoch. Es gibt zwei Szenarien, in denen eine Kündigung möglich ist: die außerordentliche Kündigung und die ordentliche Kündigung nach der Amtszeit.

1. Außerordentliche Kündigung

Die wichtigste Ausnahme vom Kündigungsschutz ist die außerordentliche Kündigung. Diese kommt in Frage, wenn ein Betriebsratsmitglied sich schwerwiegende Verfehlungen zu Schulden kommen lässt, die es dem Arbeitgeber unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen. Es handelt sich also um eine fristlose Kündigung, die nur bei einem wichtigen Grund ausgesprochen werden kann.

Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung könnten zum Beispiel sein:

  • Diebstahl oder Betrug im Unternehmen.
  • Schwere Beleidigungen oder tätliche Angriffe gegenüber Kolleg*innen oder Vorgesetzten.
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen.
  • Arbeitszeitbetrug, etwa durch absichtliches falsches Stempeln.


Aber Achtung: Selbst in solchen Fällen kann der Arbeitgeber nicht einfach die Kündigung aussprechen. Er braucht nämlich deine Zustimmung als Betriebsrat!

2. Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 103 BetrVG

Wenn der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied außerordentlich kündigen will, muss er laut § 103 BetrVG zunächst die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Der Arbeitgeber muss also den Betriebsrat über die geplante Kündigung informieren und eine Zustimmung zur Kündigung einholen.

Hier spielt deine Rolle als Betriebsrat eine zentrale Rolle. Ihr als Betriebsrat müsst prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist. Dabei könnt ihr euch folgende Fragen stellen:

  • Ist der Kündigungsgrund wirklich so schwerwiegend, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar wäre?
  • Hat der Arbeitgeber alle notwendigen Schritte unternommen, um den Konflikt anderweitig zu lösen (z. B. durch Gespräche, Abmahnungen)?


Wenn du und deine Kolleg*innen im Betriebsrat der Meinung seid, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, könnt ihr die Zustimmung verweigern. Damit ist der Arbeitgeber jedoch nicht automatisch blockiert. Er hat die Möglichkeit, die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen.

3. Ersatz der Zustimmung durch das Arbeitsgericht

Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung, kann der Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht ziehen und dort die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Das Gericht prüft dann, ob der Kündigungsgrund wirklich so schwerwiegend ist, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber muss hier darlegen, dass die Kündigung unausweichlich ist und andere Maßnahmen nicht ausreichen.

Erst wenn das Gericht die Zustimmung ersetzt, kann der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsmitglieds durchsetzen.

4. Ordentliche Kündigung nach der Amtszeit

Wie bereits erwähnt, endet der Sonderkündigungsschutz nicht direkt mit dem Ende der Amtszeit. Ein Betriebsratsmitglied ist nach der Amtszeit noch für ein weiteres Jahr vor einer ordentlichen Kündigung geschützt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch nach dem Ende der Amtszeit keine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung aussprechen kann, solange dieser Schutz gilt.

Welche Rechte hast du als Betriebsrat bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds?

Du als Betriebsrat hast eine entscheidende Rolle im Kündigungsprozess eines Betriebsratsmitglieds. Deine Aufgabe ist es, die Interessen des betroffenen Betriebsratsmitglieds zu schützen und gleichzeitig zu prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist. Hier ist, was du wissen musst:

1. Anhörungsrecht des Betriebsrats

Bei jeder Kündigung, auch bei einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, muss der Betriebsrat angehört werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über die Kündigungsgründe zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.

2. Prüfpflicht des Betriebsrats

Als Betriebsrat müsst ihr die Kündigung sorgfältig prüfen. Dabei solltet ihr darauf achten, ob die Kündigungsgründe nachvollziehbar und gerechtfertigt sind. Außerdem solltet ihr darauf achten, ob der Arbeitgeber alle notwendigen Schritte (z. B. Abmahnungen) unternommen hat, bevor er zur Kündigung greift.

3. Verweigerung der Zustimmung

Wenn ihr als Betriebsrat der Meinung seid, dass die Kündigung unbegründet oder unverhältnismäßig ist, könnt ihr die Zustimmung verweigern. Hierbei müsst ihr allerdings bedenken, dass der Arbeitgeber die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen kann, wenn er überzeugt ist, dass die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wann macht es Sinn, der Kündigung eines Betriebsrats­mitglieds zuzustimmen?

Natürlich gibt es Situationen, in denen eine Kündigung trotz des besonderen Kündigungsschutzes gerechtfertigt ist. Hier sind einige Beispiele, bei denen es sinnvoll sein kann, der Kündigung zuzustimmen:

• Schwere Pflichtverletzungen

Wenn das Betriebsratsmitglied gegen die Interessen des Unternehmens oder der Arbeitnehmer*innen handelt, etwa durch Diebstahl, Betrug oder Verrat von Betriebsgeheimnissen.

• Körperliche Übergriffe

Wenn es zu Gewalt gegenüber Kolleg*innen oder Vorgesetzten kommt, kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

• Wiederholte Verstöße nach Abmahnungen

Wenn ein Betriebsratsmitglied mehrfach gegen betriebliche Regeln verstößt und bereits abgemahnt wurde, kann es sinnvoll sein, der Kündigung zuzustimmen, um den Betriebsfrieden zu wahren.

Auch wenn diese Fälle selten sind, sollte der Betriebsrat im Sinne des Unternehmens und der Belegschaft abwägen, ob eine Kündigung wirklich unumgänglich ist.

Was passiert, wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht zustimmt?

Wie bereits erwähnt, kann der Arbeitgeber in diesem Fall das Arbeitsgericht anrufen. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung wirklich gerechtfertigt ist. Es kommt jedoch relativ selten vor, dass ein Gericht die Zustimmung des Betriebsrats ersetzt, da der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder sehr stark ist.

In der Praxis versuchen Arbeitgeber daher oft, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor sie den Schritt vor das Arbeitsgericht wagen. Das kann bedeuten, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Betriebsratsmitglied eine Abfindung anbietet oder nach einer einvernehmlichen Trennung sucht.

Welche Schritte solltest du als Betriebsrat unternehmen?

Wenn du als Betriebsrat mit einer geplanten Kündigung eines Betriebsratsmitglieds konfrontiert wirst, gibt es einige Schritte, die du unternehmen solltest, um sicherzustellen, dass du alle rechtlichen Vorgaben einhältst:

1. Sorgfältige Prüfung

Prüfe genau, ob der vom Arbeitgeber angegebene Grund wirklich so schwerwiegend ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. Denke daran, dass der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder sehr hoch ist und nur in Ausnahmefällen durchbrochen werden darf.

2. Rechtliche Beratung einholen

Es kann sinnvoll sein, sich rechtlichen Rat zu holen, wenn du unsicher bist, ob die Kündigung gerechtfertigt ist. Eine Rechtsberatung kann dir dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und den Kündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds zu verteidigen.

3. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

Versuche, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und nach Alternativen zur Kündigung zu suchen. In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

4. Dokumentation und Fristen

Stelle sicher, dass alle Entscheidungen und Informationen ordnungsgemäß dokumentiert werden und dass die Fristen eingehalten werden. Der Betriebsrat hat nur eine begrenzte Zeit, um auf die Kündigung zu reagieren, also achte darauf, dass du die Frist von drei Tagen für eine Stellungnahme beachtest.

Fazit: Der Kündigungsschutz für Betriebsratsmit­glieder ist stark – aber nicht unantastbar

Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist ein besonders sensibles Thema. Der besondere Kündigungsschutz macht es dem Arbeitgeber schwer, eine Kündigung durchzusetzen, aber in Ausnahmefällen – insbesondere bei gravierenden Pflichtverletzungen – kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Als Betriebsrat spielst du eine zentrale Rolle im Prozess. Du hast die Verantwortung, die Kündigung sorgfältig zu prüfen und die Interessen des Betriebsratsmitglieds zu schützen. Gleichzeitig musst du aber auch abwägen, ob der Kündigungsgrund tatsächlich so schwerwiegend ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist.

In jedem Fall solltest du gut vorbereitet sein und genau wissen, welche Rechte und Pflichten du als Betriebsrat in dieser Situation hast. So kannst du sicherstellen, dass der Kündigungsprozess fair und transparent abläuft und die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Autor

Bild von Thilo Haase

Thilo Haase

Thilo ist Co-Founder & CPO von BRbase und Jurist mit Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht. Er ist bestens vertraut mit den rechtlichen Themen und Problemen der Betriebsräte und verantwortlich für die rechtskonforme Umsetzung unserer Software BRbase.

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