Du kennst das sicher: Als Betriebsrat willst du moderne Software nutzen, regelmäßig Schulungen besuchen oder einfach mal einen Fachanwalt für eine knifflige Frage konsultieren. Aber kaum geht’s ums Geld, hängt man fest: „Ist das wirklich nötig?“ „Könnt ihr das nicht anders lösen?“ Und wieder gibt es Diskussionen mit dem Arbeitgeber. Wie kannst du das also lösen?
Was wäre, wenn ihr einen festen Betrag im Jahr hättet, über den ihr selbstständig verfügen könnt – für alles, was ihr für eure Gremienarbeit braucht? Ein eigenes Betriebsratsbudget, mit dem ihr Anschaffungen und Ausgaben nicht jedes Mal absegnen lassen müsst?
Die Lösung dafür heißt: Regelungsabrede. Klingt erstmal technisch, ist aber ein echtes Power-Tool für eure Mitbestimmung. Und genau darum geht’s in diesem Blogbeitrag.
Inhalt
Warum ein eigenes Budget sinnvoll ist
Als Betriebsrat habt ihr Aufgaben – viele sogar: Überwachung von Gesetzen, Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, Schutz der Kolleg:innen und mehr. Dafür braucht ihr Ressourcen – und zwar nicht nur einen Schreibtisch und Kugelschreiber.
Moderne Betriebsratsarbeit braucht:
- sichere Kommunikationsplattformen,
- aktuelle Fachliteratur,
- regelmäßige Schulungen,
- und manchmal auch Beratung von außen.
- und vor allem funktionale Software, die auf Betriebsratsarbeit zugeschnitten ist.
Und genau dafür braucht ihr Geld – aber eben nicht unter der Bedingung, jedes Mal den Arbeitgeber überzeugen zu müssen.
Gerade beim Thema Software geraten viele Betriebsräte in eine Endlosschleife: Ihr wollt z. B. ein Tool zur Protokollführung oder eine datenschutzkonforme Plattform für den digitalen Austausch. Doch dann kommt vom Arbeitgeber: „Braucht ihr das wirklich?“ oder „Nehmt doch Outlook und Word.“
Aber Hand aufs Herz: Der Betriebsrat ist kein Fachbereich, sondern ein eigenständiges Gremium mit besonderen Anforderungen. Ihr verarbeitet sensible Daten, müsst Fristen im Blick behalten, Verfahren sauber dokumentieren und Beschlüsse rechtssicher ablegen. Standard-Office-Programme oder interne Firmen-Tools sind dafür schlicht ungeeignet – oft fehlen Funktionen, ihr seid von der IT-Abteilung abhängig und beim Datenschutz wird’s heikel.
Ein eigenes Budget verschafft euch:
- Unabhängigkeit: Keine ständigen Genehmigungen einholen.
- Effizienz: Schnell reagieren, wenn ihr etwas braucht.
- Planbarkeit: Jährlich festgelegte Summe, mit der ihr kalkulieren könnt.
Was ist eine Regelungsabrede eigentlich?
Eine Regelungsabrede ist eine formfreie Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – also quasi eine freiwillige Absprache, die nicht in Form einer Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden muss. Sie bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, nicht auf einzelne Arbeitsverhältnisse.
Merkmale einer Regelungsabrede:
- Sie muss nicht schriftlich sein, ist aber schriftlich immer besser (Beweissicherheit!).
- Sie entfaltet keine unmittelbare Wirkung auf die Arbeitnehmer:innen (§ 77 Abs. 4 BetrVG).
- Sie regelt Verfahren, Abläufe oder interne Zuständigkeiten zwischen BR und AG.
- Sie kann jederzeit frei vereinbart, angepasst oder aufgehoben werden.
- Sie eignet sich ideal für flexible und pragmatische Lösungen, wie z. B. ein BR-Budget.
Laut betriebsrat.de ist eine Regelungsabrede besonders dann praktisch, wenn man Dinge regeln will, die nicht zwingend als Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden müssen – z. B. wie der Austausch zwischen BR und Arbeitgeber erfolgt oder eben welche Sachmittel und Budgets zur Verfügung stehen.
Warum per Regelungsabrede?
Du fragst dich vielleicht: Warum nicht einfach eine Betriebsvereinbarung? Ganz einfach:
- Eine Betriebsvereinbarung wirkt auf das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten ein.
- Ein Budget für den Betriebsrat betrifft aber nur den Betriebsrat selbst, nicht die Mitarbeitenden.
- Deswegen ist die Regelungsabrede das passende Mittel – schlanker, flexibler, zielführender.
Ein weiteres Plus: Ihr signalisiert dem Arbeitgeber damit Kooperationsbereitschaft – ihr wollt keine unnötige Bürokratie, sondern eine klare, faire Lösung für alle Seiten.
So geht ihr vor – Schritt für Schritt
1. Bedarf klären
Erstellt eine interne Liste:
- Was brauchen wir regelmäßig?
- Welche Fortbildungen stehen an?
- Welche externen Kosten entstehen (z. B. Berater:innen, Fachliteratur)?
- Welche Softwarelösungen würden unsere Arbeit vereinfachen?
- Gibt es Anbieter, die speziell für Betriebsräte entwickelt wurden?
Legt auch gleich eine realistische Budgetsumme fest, z. B. 2.500 € pro Jahr oder 250 € pro BR-Mitglied. Denkt auch an Lizenzkosten, Abo-Modelle und Schulungen für die Nutzung der Software. All das könntet ihr über euer Budget abdecken – mit voller Kontrolle.
2. Argumentationsstrategie aufbauen
Stellt klar:
- Das Budget dient der ordnungsgemäßen Wahrnehmung eurer gesetzlichen Aufgaben (§ 80 BetrVG).
- Es reduziert Bürokratie – keine Einzelabsprachen nötig.
- Es verhindert Verzögerungen – z. B. bei kurzfristigen Seminarbuchungen oder Software-Anschaffung.
- Es schafft Vertrauen – der Betriebsrat geht verantwortungsvoll mit Geld um.
3. Vorschlag zur Regelungsabrede formulieren
Ein gutes Beispiel:
Regelungsabrede zum Sachbudget des Betriebsrats
Der Betriebsrat und der Arbeitgeber vereinbaren, dass dem Betriebsrat ab dem 01.01.2025 ein jährliches Sachbudget in Höhe von 3.000 € zur Verfügung steht.
Dieses Budget dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung von Betriebsratsaufgaben, insbesondere der Beschaffung von Software, technischer Ausstattung, Fachliteratur, Seminaren und externer Beratung.
Die Entscheidung über die Verwendung des Budgets trifft das Gremium durch einfachen Beschluss.
Eine Abrechnung erfolgt jährlich gegenüber der Personalabteilung durch Vorlage entsprechender Belege.
Die Regelungsabrede gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern keine der Parteien sie kündigt.
Hier ist ganz bewusst Softwareanschaffung als legitimer Ausgabenzweck mit aufgenommen. So habt ihr eine vertragliche Grundlage dafür, selbstständig digitale Werkzeuge zu besorgen, ohne dass der Arbeitgeber bei jeder Lizenzfrage die Bremse zieht.
4. Gespräch mit dem Arbeitgeber führen
Geht in das Gespräch offen, lösungsorientiert und gut vorbereitet. Macht klar: Die Regelungsabrede ist keine „Extrawurst“, sondern eine sinnvolle Maßnahme zur Entlastung beider Seiten.
Tipp: Holt euch bei Bedarf rechtlichen Rat, bevor ihr unterschreibt – z. B. durch einen Fachanwalt oder eure Gewerkschaft.
Was darf in die Regelungsabrede – und was nicht?
Ja:
✅ Budgethöhe und Verwendungszweck
✅ Verfahren zur Abrechnung
✅ Zuständigkeiten innerhalb des Gremiums
✅ Kommunikationsregeln (z. B. Reaktionsfristen)
✅ IT-Standards oder Nutzung eigener Tools
Nein:
❌ Keine Regelungen, die direkt in das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden eingreifen
❌ Keine Einschränkung gesetzlicher Rechte des Betriebsrats
❌ Keine Budgetobergrenze, die „erforderliche Mittel“ nach § 40 BetrVG ersetzen soll
Denn klar ist auch: Die Regelungsabrede kann und darf nicht dazu führen, dass euch wichtige Mittel verweigert werden, auf die ihr laut Gesetz Anspruch habt.
Was bringt euch das konkret?
Ein Betriebsratsbudget per Regelungsabrede bedeutet:
- Weniger Reibung: Kein ständiges Nachfragen, keine unnötigen Genehmigungswege.
- Mehr Eigenverantwortung: Ihr entscheidet selbst, was ihr braucht.
- Bessere Planbarkeit: Ihr könnt langfristig kalkulieren, statt spontan zu reagieren.
- Höhere Professionalität: Durch eigene Tools, bessere Schulungen und Beratungszugang.
Und das alles auf Basis einer klaren, verbindlichen, aber flexiblen Vereinbarung.
Fazit: Regelungsabrede als Schlüssel zur modernen BR-Arbeit
Die Regelungsabrede ist ein unterschätztes, aber extrem wirkungsvolles Mittel, um den Betriebsratsalltag pragmatischer, professioneller und selbstbestimmter zu gestalten. Ein eigenes Budget ist dabei nur ein Beispiel – denkbar sind auch Regelungen zu IT-Zugängen, Abläufen bei personellen Maßnahmen oder internen Kommunikationswegen.
Das Wichtigste: Ihr kommt raus aus der Rolle des ewigen Antragstellers und zeigt, dass ihr proaktiv, verantwortungsvoll und lösungsorientiert agiert.
Also: Legt los. Formuliert euren Bedarf. Geht ins Gespräch. Und nutzt die Regelungsabrede als euer Werkzeug für mehr Handlungsfreiheit!



