Du fragst dich, welche Rechte und Pflichten du hast, wenn es um das Thema „Kündigung während der Probezeit“ geht? Genau darum geht es in diesem Artikel. Die Probezeit ist eine Phase, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. In dieser Zeit können beide Seiten herausfinden, ob sie zueinander passen. Doch gerade in dieser Zeit kommt es häufig zu Kündigungen. Was dabei zu beachten ist und welche Rolle du als Betriebsrat dabei spielst, erkläre ich dir hier ausführlich.
Inhalt
Kündigung während der Probezeit – Was bedeutet das?
Eine Kündigung während der Probezeit ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in dieser Phase ausgesprochen wird. Der Unterschied zu einer Kündigung nach der Probezeit besteht vor allem in den Kündigungsfristen und im Kündigungsschutz. Hier ist es so, dass eine Kündigung in der Probezeit in der Regel schneller und unkomplizierter möglich ist.
Warum ist das so? Der Gesetzgeber möchte, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schnell auf negative Entwicklungen reagieren können. Wenn der Arbeitgeber merkt, dass der neue Kollege nicht ins Team passt, kann er sich zügig trennen. Aber auch der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ohne lange Kündigungsfristen einen neuen Weg einzuschlagen.
Wichtig: Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Fehlt eine solche Regelung, gilt trotzdem oft die gesetzliche Kündigungsfrist.
Die Rolle des Betriebsrats bei der Kündigung während der Probezeit
Hat man als Betriebsrat bei einer Kündigung während der Probezeit überhaupt ein Mitspracherecht? Die Antwort lautet: Ja, aber mit Einschränkungen. Hier die wichtigsten Punkte:
• Anhörungsrecht des Betriebsrats
Auch bei einer Kündigung während der Probezeit muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor der Kündigung anhören. Das ergibt sich aus § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Allerdings hast du als Betriebsrat in der Probezeit weniger Einflussmöglichkeiten, weil der allgemeine Kündigungsschutz hier noch nicht greift.
• Kündigungsfrist während der Probezeit
Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit in der Regel zwei Wochen. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt. Sie kann jedoch im Arbeitsvertrag individuell angepasst werden.
Gründe für eine Kündigung während der Probezeit
Die häufigsten Gründe, warum ein Arbeitgeber während der Probezeit eine Kündigung ausspricht, sind:
• Mangelnde fachliche Leistung
Wenn der Arbeitnehmer nicht die erwarteten Fähigkeiten mitbringt oder sich als nicht geeignet für die Stelle erweist.
• Fehlende Integration ins Team
Manchmal passt ein neuer Kollege einfach nicht ins Team, sei es aus persönlichen oder kulturellen Gründen.
• Schlechtes Arbeitsverhalten
Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Arbeitsanweisungen sind wichtige Punkte, die gerade in der Probezeit genau beobachtet werden.
💡 Vorsicht: Auch wenn der Arbeitgeber in der Probezeit relativ frei kündigen kann, darf er das nicht willkürlich tun. Eine Kündigung aus diskriminierenden Gründen (z. B. wegen einer Schwangerschaft oder wegen der ethnischen Herkunft) ist auch während der Probezeit unzulässig. Hier kannst du als Betriebsrat eingreifen.
🛠️ Tipp aus der Praxis:
Bei einer Kündigung in der Probezeit muss der Betriebsrat oft schnell handeln – die Wochenfrist läuft, die Anhörung muss geprüft und die eigene Stellungnahme dokumentiert werden. Viele Betriebsräte nutzen dafür digitale Tools wie BRbase, um Anhörungen, Fristen und Beschlüsse zuverlässig zu organisieren.
Wie kann der Betriebsrat bei einer Kündigung während der Probezeit unterstützen?
Deine Aufgabe als Betriebsrat ist es, den Arbeitnehmer zu unterstützen und darauf zu achten, dass die Kündigung ordnungsgemäß abläuft. Hier ein paar Tipps, wie du dabei vorgehen kannst:
• Prüfung der Anhörung
Schau dir an, ob die Anhörung durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss dir die Gründe für die Kündigung mitteilen. Diese müssen zwar nicht so detailliert sein wie bei einer Kündigung nach der Probezeit, aber eine Begründung ist dennoch notwendig.
• Gespräch mit dem Arbeitnehmer
Biete dem betroffenen Kollegen ein Gespräch an. Manchmal hilft es, wenn der Arbeitnehmer weiß, dass er nicht allein dasteht. Oft geht es auch um die Frage, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war und ob es eventuell Alternativen gibt.
• Einspruchsmöglichkeit
Als Betriebsrat kannst du auch bei einer Kündigung während der Probezeit Widerspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Kündigung aus unlauteren Gründen erfolgt ist. Der Widerspruch kann allerdings die Kündigung nicht verhindern, aber er zwingt den Arbeitgeber, sich mit den Argumenten des Betriebsrats auseinanderzusetzen.
Sonderfälle: Schwangerschaft, Behinderung und Elternzeit
Auch wenn der Kündigungsschutz in der Probezeit gelockert ist, gibt es einige Sonderfälle, bei denen eine Kündigung besonders schwer möglich ist:
• Schwangere Arbeitnehmerinnen
Ist eine Arbeitnehmerin während der Probezeit schwanger, genießt sie einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
• Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Auch für schwerbehinderte Menschen gilt während der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz. Hier ist eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.
• Elternzeit
Nimmt ein Arbeitnehmer während der Probezeit Elternzeit, gilt ebenfalls ein besonderer Kündigungsschutz.
💡 Tipp für dich als Betriebsrat: Achte darauf, ob einer dieser Sonderfälle vorliegt, und informiere den betroffenen Arbeitnehmer über seine Rechte.
🛠️ Tipp aus der Praxis:
Gerade bei Sonderfällen wie Schwangerschaft oder Schwerbehinderung verliert man in der Hektik schnell den Überblick, welcher besondere Kündigungsschutz gilt und welche Behörden einzuschalten sind. BRbase hält alle relevanten Schutztatbestände via BetrVG-Verknüpfung für dich griffbereit und erinnert dich daran, fristgerecht die richtigen Schritte einzuleiten.
So gehst du sicher, dass keine Frist unbemerkt verstreicht und deine Mitbestimmungsrechte gewahrt bleiben.
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Was passiert nach der Kündigung während der Probezeit?
Die Kündigung ist ausgesprochen, was nun? Hier kommen oft viele Fragen auf, gerade für den Arbeitnehmer. Auch hier kannst du als Betriebsrat Unterstützung bieten:
• Anspruch auf Arbeitslosengeld
Nach einer Kündigung in der Probezeit hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit meldet, um Sperrzeiten zu vermeiden.
• Resturlaub und Überstunden
Häufig stellt sich die Frage, was mit dem Resturlaub oder mit Überstunden passiert. Der Arbeitgeber muss den Resturlaub grundsätzlich auszahlen, wenn dieser nicht mehr genommen werden kann.
• Zeugnis
Der Arbeitnehmer hat auch nach einer Kündigung während der Probezeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Als Betriebsrat kannst du den Kollegen dabei unterstützen, ein angemessenes Zeugnis zu erhalten.
Fazit: Was solltest du als Betriebsrat bei der Kündigung während der Probezeit beachten?
Die Kündigung während der Probezeit ist ein Thema, bei dem es auf deine Unterstützung als Betriebsrat ankommt. Auch wenn dein Einfluss in dieser Phase begrenzt ist, kannst du viel bewirken, indem du auf eine faire und transparente Behandlung achtest. Passe zum Beispiel darauf auf, dass die Anhörung ordnungsgemäß verläuft und dass der Arbeitnehmer über seine Rechte informiert ist. Gerade in Sonderfällen wie Schwangerschaft oder Behinderung ist deine Unterstützung besonders wichtig.
💡 Denke daran: Auch wenn die Probezeit eine Art „Testphase“ ist, endet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht. Und genau hier liegt dein Spielraum als Betriebsrat. Viel Erfolg!
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