Was hat es mit § 37 BetrVG auf sich?

Hast du dich jemals gefragt, was es mit dem § 37 BetrVG auf sich hat? Kein Problem, wir erklären dir alles ganz genau und einfach. Lass uns direkt loslegen!

Inhalt

Was ist der § 37 BetrVG überhaupt?

Der § 37 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist ein wichtiger Paragraf für alle Betriebsräte in Deutschland. Er regelt die Frage, ob und wie Betriebsräte für ihre Tätigkeit freigestellt werden und welche Ansprüche sie haben. Einfach gesagt: Wenn du Betriebsrat bist oder werden willst, ist dieser Paragraf sehr wichtig für dich.

Warum ist der § 37 BetrVG so wichtig?

Ganz einfach: Als Betriebsrat musst du deine Aufgaben gewissenhaft erledigen. Das kostet Zeit und Energie. § 37 BetrVG sorgt dafür, dass du für diese Zeit freigestellt wirst und trotzdem dein volles Gehalt bekommst. Du wirst also nicht dafür bestraft, dass du dich für deine Kollegen einsetzt – im Gegenteil, du wirst sogar geschützt und unterstützt.

Die Basics des § 37 BetrVG

Der § 37 BetrVG hat mehrere Absätze, die verschiedene Aspekte der Freistellung und Entlohnung behandeln. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Freistellung von der Arbeit

Als Betriebsrat darfst du während deiner Arbeitszeit deinen Betriebsratsaufgaben nachgehen. Du musst dich dafür nicht extra freinehmen oder Urlaub nehmen. Dein Arbeitgeber muss dir die Zeit geben.

2. Vergütung

Du bekommst weiterhin dein volles Gehalt, auch wenn du für Betriebsratsaufgaben freigestellt bist. Es darf also kein finanzieller Nachteil entstehen, nur weil du dich engagierst.

3. Freizeitausgleich

Wenn du außerhalb deiner regulären Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigst, hast du Anspruch auf einen Ausgleich. Das heißt, du kannst diese Zeit später als Freizeit nehmen.

4. Schutz vor Benachteiligung

Dein Arbeitgeber darf dich nicht benachteiligen, weil du Betriebsrat bist. Das bedeutet, dass du die gleichen Aufstiegschancen und Gehaltserhöhungen bekommst wie deine Kollegen.

Details und Besonderheiten des § 37 BetrVG

Jetzt kennst du die Basics, aber es gibt noch einige Details, die wichtig sind. Tauchen wir tiefer in die einzelnen Absätze ein:

Absatz 1: Freistellung während der Arbeitszeit

Dieser Absatz stellt klar, dass du als Betriebsrat während deiner Arbeitszeit deine Aufgaben wahrnehmen kannst. Das bedeutet, wenn du zum Beispiel eine Betriebsratssitzung hast, kannst du dafür von deiner regulären Arbeit freigestellt werden. Du musst das natürlich vorher mit deinem Arbeitgeber absprechen, aber er darf dich nicht einfach ablehnen lassen.

Absatz 2: Vergütung während der Freistellung

Absatz 2 sichert dein Gehalt. Egal wie viel Zeit du für deine Betriebsratsaufgaben benötigst, du bekommst weiterhin dein volles Gehalt. Dein Arbeitgeber darf dein Gehalt also nicht kürzen, nur weil du Betriebsratsarbeit leistest.

Absatz 3: Freizeitausgleich

Wenn du außerhalb deiner regulären Arbeitszeit tätig wirst, zum Beispiel abends oder am Wochenende, hast du Anspruch auf einen Ausgleich. Du kannst die geleisteten Stunden dann später als Freizeit nehmen. Das ist besonders wichtig, damit du nicht dauerhaft Überstunden machen musst, um deine Betriebsratsaufgaben zu erledigen.

Absatz 4: Schutz vor Benachteiligung

Dieser Absatz schützt dich vor negativen Konsequenzen. Dein Arbeitgeber darf dich nicht schlechter behandeln, weil du Betriebsrat bist. Du hast die gleichen Rechte auf Beförderung und Gehaltserhöhungen wie alle anderen.

Praktische Tipps für Betriebsräte

Wenn du Betriebsrat bist oder werden willst, gibt es einige praktische Dinge, die du beachten solltest:

1. Gute Kommunikation

Sprich offen mit deinem Arbeitgeber über deine Aufgaben und Freistellungen. Eine gute Kommunikation kann viele Missverständnisse vermeiden.

2. Dokumentation

Halte fest, wann und wie lange du für Betriebsratsaufgaben freigestellt wirst. Das kann später hilfreich sein, falls es zu Diskussionen kommt.

3. Schulungen nutzen

Nimm an Schulungen und Fortbildungen teil, um deine Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Dein Arbeitgeber muss dir diese Schulungen ermöglichen und du wirst dafür freigestellt.

4. Kollegen einbinden

Halte deine Kollegen auf dem Laufenden und binde sie in die Arbeit des Betriebsrats ein. So könnt ihr gemeinsam stärker auftreten.

Beispiele aus der Praxis

Um das Ganze noch anschaulicher zu machen, hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

Beispiel 1: Die Betriebsratssitzung

Stell dir vor, du hast eine Betriebsratssitzung an einem Mittwoch um 14 Uhr. Normalerweise würdest du bis 17 Uhr arbeiten. Dank § 37 BetrVG kannst du an der Sitzung teilnehmen und bekommst trotzdem dein volles Gehalt. Nach der Sitzung kannst du entweder zurück an deinen Arbeitsplatz gehen oder, wenn die Sitzung länger dauert, die restliche Zeit als Freizeitausgleich nehmen.

Beispiel 2: Schulung am Wochenende

Du nimmst an einem Wochenende an einer Betriebsratsschulung teil. Die Schulung geht über zwei Tage, jeweils von 9 bis 17 Uhr. Da diese Schulung außerhalb deiner regulären Arbeitszeit stattfindet, kannst du die Stunden später als Freizeitausgleich nehmen.

Beispiel 3: Konflikt mit dem Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber ist nicht begeistert davon, dass du Betriebsrat bist, und versucht, dich zu benachteiligen. Vielleicht bekommst du weniger interessante Aufgaben oder keine Gehaltserhöhung. Hier greift der Schutz vor Benachteiligung aus § 37 BetrVG. Du hast das Recht, dich dagegen zu wehren und gleiche Chancen wie deine Kollegen einzufordern.

Wichtige Urteile zum § 37 BetrVG

Es gibt einige wichtige Gerichtsurteile, die den § 37 BetrVG betreffen und die du kennen solltest:

BAG-Urteil 1 ABR 12/89

Hier wurde entschieden, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Vergütung haben, auch wenn sie mehr Zeit für ihre Aufgaben benötigen, als ursprünglich geplant.

BAG-Urteil 7 ABR 27/08

Dieses Urteil bestätigt, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Freizeitausgleich haben, wenn sie außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit tätig werden.

LAG Hamm, Urteil vom 22.05.2013 – 3 TaBV 7/13

In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf eine Sonderzahlung hat. Das Gericht entschied zugunsten des Betriebsratsmitglieds.

Fazit

Der § 37 BetrVG ist ein essenzieller Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes und bietet Betriebsräten umfangreiche Rechte und Schutzmechanismen. Er stellt sicher, dass du deine Aufgaben als Betriebsrat gewissenhaft und ohne finanzielle Nachteile erfüllen kannst. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und sie auch einforderst, wenn nötig. Nutze die Möglichkeiten, die dir der § 37 BetrVG bietet, und setze dich weiterhin für die Interessen deiner Kollegen ein. Du machst einen wichtigen Job!

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Autor

Bild von Thilo Haase

Thilo Haase

Thilo ist Co-Founder & CPO von BRbase und Jurist mit Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht. Er ist bestens vertraut mit den rechtlichen Themen und Problemen der Betriebsräte und verantwortlich für die rechtskonforme Umsetzung unserer Software BRbase.

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